Praxis am Venusberg - Spitzenmedizin für den Alltag

Vertragsarztrecht; Praxisnachfolge; ärztliche Niederlassung

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Dr. med. Johannes Kögler ist Facharzt und Weiterbildungsberechtigter für Innere Medizin und Allgemeinmedizin, sowie Prüfarzt. Über die Jahre hat er sich hierbei auf Proktologie, Naturheilverfahren, Sportmedizin und Notfallmedizin spezialisiert. Neben den medizinisch-fachlichen Anforderungen beschäftigt er sich täglich auch mit den rechtlichen Fragestellungen zur ärztlichen Niederlassung - insbesondere dem Vertragsarztrecht.

Benjamin Ruhlmann im Gespräch mit seinem langjährigen Mandanten Dr. med. Johannes Kögler, Ärztlicher Leiter der Bonner Praxis am Venusberg.

Lieber Johannes, was bedeutet es für Dich als Arzt, selbstständig niedergelassen tätig zu sein?

Ich habe das große Glück, in meinem Traumberuf tätig zu sein. Hierbei schätze ich sehr das Vertrauen, das mir meine Patientinnen und Patienten entgegenbringen. Das bedeutet für mich in erster Linie Verantwortung, der ich jeden Tag gerecht werden möchte. In der Folge arbeite ich täglich an mir, bilde mich fort und achte hierbei auch sehr auf die betrieblichen sowie rechtlichen Abläufe in meiner Praxis.

Rechtliche Abläufe?

Ich bin nicht nur privatärtzlich niedergelassen sondern auch vertragsärztlich zugelassen. Die vertragsärztliche Versorgung ist eine sehr regulierte Form des medizinischen Tätigwerdens. Ich meine das durchaus positiv. In 2021 waren ca. 71 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich versichert und haben deshalb einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung im vertragsärztlichen System. So etwas muss ja reguliert sein und natürlich muss ich als zugelassener Vertragsarzt mich hiermit auch beschäftigen sowie hierfür fortbilden. Und wenn ich eine Frage habe, dann wende ich immer gerne vertrauensvoll an Dich.

Welches Thema aus dem Medizinrecht bzw. aus dem Vertragsarztrecht ist für Dich derzeit aktuell? 

Ich sehe im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen mittlerweile öfters Schwierigkeiten bei der Praxisnachfolge. Insbesondere im Vertragsarztrecht ist die Praxisnachhfolge dann doch komplexer als zu der Zeit, in der ich mich selbstständig gemacht habe. Es gibt so viele Dinge zu beachten, hierbei natürlich auch das Interesse der Praxisabgeberin oder des Praxisabgebers daran, das eigene berufliche Lebenswerk für die eigene Altersversorgung zu veräußern. Aber da hat dann natürlich auch der jeweilige Zulassungsausschuss ein gewichtiges Wort mitzureden, insbesondere um die vertragsärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort zu gewährleisten. Das ist auch richtig so, es muss ja weitergehen. Insgesamt empfinde ich das System als fair und sehe auch eine positive Entwicklung aufgrund der Erfahrungen der Gremienmitglieder in den letzten Jahren.

Lieber Johannes, vielen Dank für Deine Zeit und dass Du Deine große Erfahrung mit uns teilst.

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